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1230. o. T. Nimptsch.

Heinrich, d. g. Herzog von Schlesien, giebt dem Kloster Kamenz Erlaubniss, Deutsche auf den 150 Hufen in dem Walde des Klosters nach demselben Rechte, wie es die um Peilau angesiedelten Deutschen haben, anzusiedeln.

O. Z.


Orig. Staats-Arch. Kamenz 4, mit dem Siegel des Herzogs. Stenzel hat in einer handschriftlichen Bemerkung die Echtheit der Urkunde im Hinblick auf No. 351 angezweifelt, doch giebt weder die (allerdings von der in No. 351 durch aus abweichende) Schrift noch der Inhalt rechten Anlass dazu. Es war wohl nur eine besondere Ausfertigung des letzten Theiles jenes ersteren Privilegs zum Gebrauche den Kolonisten gegenüber, und wenn das Siegel fast unkenntlich geworden ist, so kommt dass vielleicht eben daher, dass die Urkunde öfter gebraucht worden ist, während man jene eigentliche (sehr wohlerhaltene) Schenkungsurkunde sorgfältig aufbewahrte und schonte.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.